Urheberrecht und Nutzungsrechte?
Das Schaffen von gestalterischen Arbeiten ist nicht nur eine Dienstleistung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, sondern auch im Sinne des UrhG eine persönliche geistige Schöpfung. Daraus ergibt sich, dass dich die Gesamtvergütung aus der Entwurfs-/Erstellungsvergütung und der Nutzungsvergütung zusammensetzt.
Zusammenfassung
Die Leistung des Designers vollzieht sich in
zwei Stufen:
in der Anfertigung von Entwürfen und
in der Einräumung von Nutzungsrechten.
Beide Stufen sind zu vergüten.
Der Urheber (Designer) kann Ihnen die Nutzung seines Werkes erlauben. Dafür wird er Ihnen entweder das einfache oder das ausschließliche Nutzungsrecht einräumen.
Das Nutzungsrecht kann inhaltlich, zeitlich oder räumlich begrenzt werden.
in der Anfertigung von Entwürfen und
in der Einräumung von Nutzungsrechten.
Beide Stufen sind zu vergüten.
Der Urheber (Designer) kann Ihnen die Nutzung seines Werkes erlauben. Dafür wird er Ihnen entweder das einfache oder das ausschließliche Nutzungsrecht einräumen.
Das Nutzungsrecht kann inhaltlich, zeitlich oder räumlich begrenzt werden.
Was ist urheberrechtlich geschützt?
Das Urheberrecht schützt geistige und
künstlerische Leistungen. In Deutschland sind
diese mit der Person des Urhebers untrennbar
verbunden.
Dazu muss nichts amtlich angemeldet oder eingetragen werden, der Schutz entsteht schon bei der Erstellung der geistigen oder künstlerischen Leistung.
Das Urheberrecht kann nicht übertragen werden, der Urheber kann allerdings Nutzungsrechte einräumen. *
Dazu muss nichts amtlich angemeldet oder eingetragen werden, der Schutz entsteht schon bei der Erstellung der geistigen oder künstlerischen Leistung.
Das Urheberrecht kann nicht übertragen werden, der Urheber kann allerdings Nutzungsrechte einräumen. *
Was sind Nutzungsrechte?
Als Urheber (Grafik-Designer / Web-Designer)
kann ich Ihnen (dem Kunden / der Kundin) das
Recht einräumen, das Werk zu nutzen. Dieses
Nutzungsrecht kann räumlich, zeitlich,
inhaltlich oder auf bestimmte Nutzungsarten
beschränkt werden.
Beispiele für einfache Nutzung / geringe Nutzung:
Als Grafik-Designer räume ich Ihnen die Nutzungsrechte für einen Entwurf oder eine Gestaltungsarbeit ein. Dabei ist die Nutzung beispielsweise auf den Raum Braunschweig, auf zwei Jahre und die Verwendung in der Printwerbung beschränkt.
Beispiele für mittlere Nutzung:
Als Grafik-Designer räume ich Ihnen die Nutzungsrechte für einen Entwurf ein. Dabei ist die Nutzung beispielsweise deutschlandweit, auf fünf Jahre und die Verwendung in der Printwerbung und im Internet beschränkt.
Beispiele für umfassende Nutzung:
Als Grafik-Designer räume ich Ihnen die Nutzungsrechte für einen Entwurf ein. Dabei ist die Nutzung räumlich und zeitlich unbeschränkt. *
Beispiele für einfache Nutzung / geringe Nutzung:
Als Grafik-Designer räume ich Ihnen die Nutzungsrechte für einen Entwurf oder eine Gestaltungsarbeit ein. Dabei ist die Nutzung beispielsweise auf den Raum Braunschweig, auf zwei Jahre und die Verwendung in der Printwerbung beschränkt.
Beispiele für mittlere Nutzung:
Als Grafik-Designer räume ich Ihnen die Nutzungsrechte für einen Entwurf ein. Dabei ist die Nutzung beispielsweise deutschlandweit, auf fünf Jahre und die Verwendung in der Printwerbung und im Internet beschränkt.
Beispiele für umfassende Nutzung:
Als Grafik-Designer räume ich Ihnen die Nutzungsrechte für einen Entwurf ein. Dabei ist die Nutzung räumlich und zeitlich unbeschränkt. *
Wer ist Inhaber des Urheberrechts?
Inhaber des Urheberrechts ist der Urheber
(Designer) selbst. Das Urheberrecht ist auch
nicht übertragbar, der Urheber kann jedoch
anderen Nutzungsrechte an seinem Werk
einräumen.
Dabei unterscheidet man zwischen dem einfachen Nutzungsrecht und dem umfassenden Nutzungsrecht.
Das einfache Nutzungsrecht ist wiederum aufgeteilt in räumliche, zeitliche oder inhaltliche Nutzung.
Beispiele:
Räumliche Nutzung: Raum Braunschweig/ deutschlandweit/ weltweit/ …
Zeitliche Nutzung: Nutzung für einen einmaliger Anlass/ Nutzung für 2 Jahre/ Nutzung für 5 Jahre/ …
Inhaltliche Nutzung: Nutzung in Printmedien/ Nutzung im Internet/…
Meist kommt eine Kombination der verschiedenen Nutzungen zur Anwendung.
Ein Beispiel:
Ich räume Ihnen die Nutzungsrechte für den Raum Braunschweig (räumlich), für zwei Jahre (zeitlich) und den Einsatz in Printmedien (inhaltlich) ein.
Dabei unterscheidet man zwischen dem einfachen Nutzungsrecht und dem umfassenden Nutzungsrecht.
Das einfache Nutzungsrecht ist wiederum aufgeteilt in räumliche, zeitliche oder inhaltliche Nutzung.
Beispiele:
Räumliche Nutzung: Raum Braunschweig/ deutschlandweit/ weltweit/ …
Zeitliche Nutzung: Nutzung für einen einmaliger Anlass/ Nutzung für 2 Jahre/ Nutzung für 5 Jahre/ …
Inhaltliche Nutzung: Nutzung in Printmedien/ Nutzung im Internet/…
Meist kommt eine Kombination der verschiedenen Nutzungen zur Anwendung.
Ein Beispiel:
Ich räume Ihnen die Nutzungsrechte für den Raum Braunschweig (räumlich), für zwei Jahre (zeitlich) und den Einsatz in Printmedien (inhaltlich) ein.
Warum begrenzte Erteilung der Nutzungsrechte?
Für Sie hat die begrenzte Erteilung der
Nutzungsrechte (räumlich, zeitlich, inhaltlich)
den Vorteil, dass Sie nur für die Rechte
zahlen, die Sie auch wirklich brauchen.
* Quelle: AGD Allianz deutscher Designer e.V.
Definitionen beim Bundesministerium der Justiz:
Einräumung von Nutzungsrechten (§ 31)
Übertragung von Nutzungsrechten (§ 34)
Weitergehende Informationen erhalten Sie beim AGD oder in den entsprechenden Gesetzestexten.
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